AGBs von Mag. Irina Liakina – iZen Designs, Am Sonnenhang 16, 4810 Gmunden

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle an Mag. Irina Liakina – iZen Designs erteilten Aufträge gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von Mag. Irina Liakina ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Mag. Irina Liakina – iZen Designs nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Mag. Irina Liakina – iZen Designs unverbindlich, auch wenn Mag. Irina Liakina – iZen Designs ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mag. Irina Liakina – iZen Designs gelten auch für zukünftige Aufträge.

2. An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behält sich Mag. Irina Liakina – iZen Designs ihre Eigentums- und Urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Mag. Irina Liakina – iZen Designs Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht für Mag. Irina Liakina – iZen Designs nicht.

3. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden.

4. Die Vertragspartner fertigen Protokolle von jeder Besprechung an, in der wichtige Vereinbarungen, Freigaben und weitere Schritte Gegenstand des Gesprächs waren. Der Inhalt der Protokolle ist für beide Parteien verbindlich. Protokolle können auch mittels E-Mail erfolgen.

§ 2 – Nutzungsrechte
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Daten- träger, Arbeitsblätter, Programme usw.) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urhebergesetz, geschützt sind. Ausschließlicher Rechtsinhaber bleibt Mag. Irina Liakina – iZen Designs. Mag. Irina Liakina – iZen Designs räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei Mag. Irina Liakina – iZen Designs. Mag. Irina Liakina – iZen Designs darf das Werk anderweitig verwerten.

2. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Mag. Irina Liakina – iZen Designs dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden.

3. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber Mag. Irina Liakina – iZen Designs bzw. von ihr bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten zu entsprechen.

4. Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnene Erkenntnisse, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.

5. Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung von Mag. Irina Liakina – iZen Designs auf den Vertragspartner über. Die Bezahlung eines Präsentationshonoras führt nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- Nutzungs- und Eigentumsrechte.

§ 3 – Freiheit von Rechten Dritter
1. Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, die Mag. Irina Liakina – iZen Designs von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist berechtigt, dem Auftraggeber in- soweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.

2. Die Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist berechtigt, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Ansprüchen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, auf eigene Kosten zu führen. Der Auftraggeber wird Mag. Irina Liakina – iZen Designs unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche vorgenannter Art geltend machen.

3. Werden durch eine Leistung Mag. Irina Liakina – iZen Designs Rechte Dritter verletzt, wird Mag. Irina Liakina – iZen Designs nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
Dem Auftraggeber steht gegen Mag. Irina Liakina – iZen Designs nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht wird, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.

4. Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn die Agentur gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 4 – Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Mag. Irina Liakina – iZen Designs für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 3.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2. Rechnungen von Mag. Irina Liakina – iZen Designs an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.

3. Mag. Irina Liakina – iZen Designs kann monatlich abrechnen.

4. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Mag. Irina Liakina – iZen Designs anerkannt worden sind.

5. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Mag. Irina Liakina – iZen Designs mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung eines Entgeltes.

6. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Mag. Irina Liakina – iZen Designs für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7. Alle Leistungen von Mag. Irina Liakina – iZen Designs, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

8. Kostenvoranschläge von Mag. Irina Liakina – iZen Designs sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Mag. Irina Liakina – iZen Designs schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Mag. Irina Liakina – iZen Designs den Auftraggeber auf die höheren Kosten mündlich oder schriftlich hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Wird das Überschreiten der Kostenvoranschläge durch die gesteigerten Leistungsforderungen vom Auftraggeber verursacht, gilt die Kostenüberschreitung als vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

9. Für alle Arbeiten von Mag. Irina Liakina – iZen Designs, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Mag. Irina Liakina – iZen Designs zurückzustellen.
§ 5 – Haftung
1. Schadens- und des Vertragspartners (nachfolgend „Schadenersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Mag. Irina Liakina – iZen Designs haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

4. Eine Änderung der Vertragslast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.

5. Bei Datenverlust haftet Mag. Irina Liakina – iZen Designs nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber durch die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist

6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Mag. Irina Liakina – iZen Designs verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

7. Soweit die Haftung Mag. Irina Liakina – iZen Designs ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
§ 6 – Störung in der Leistungserbringung
1. Wenn eine Ursache, die Mag. Irina Liakina – iZen Designs nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann Mag. Irina Liakina – iZen Designs eine angemessene Frist verlangen.
2. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann Mag. Irina Liakina – iZen Designs eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.
§ 7 – Abnahme
1. Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe des Werkes. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens 5 Werktage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mag. Irina Liakina – iZen Designs unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Abschluss der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.

2. Mag. Irina Liakina – iZen Designs wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Kunden ein neues Werk zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw. als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

§ 8 – Gewährleistung
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar. Paßunterschiede in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite bis zu 1 % der Blattgröße, die insbesondere durch Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles zusammentragen endloser Papierbahnen bedingt sind, lassen sich nicht vermeiden und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht, etc., lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gewährleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.

2. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

3. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Auftraggeber Mag. Irina Liakina – iZen Designs unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt Mag. Irina Liakina – iZen Designs auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Mag. Irina Liakina – iZen Designs ist berechtigt, nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.

4. Mag. Irina Liakina – iZen Designs beginnt mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt Mag. Irina Liakina – iZen Designs auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann Mag. Irina Liakina – iZen Designs eine Aufwandsentschädigung nach ihren allgemein berechneten Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen.

5. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Mag. Irina Liakina – iZen Designs das Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Werden erhebliche Mängel von Mag. Irina Liakina – iZen Designs nicht innerhalb von 4 Wochen ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach ergebnislosem Fristablauf stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu.
§ 9 – Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

§ 10 – Formvereinbarungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform bei Änderungen Abbedinungen werden soll.

2. Mündliche nebenabreden sind nicht getroffen.

§ 11 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag und alle daraus Resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (cisg). Erfüllungsort ist der Sitz von Mag. Irina Liakina – iZen Designs.

2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Wien, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Österreich hat oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Österreich verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners des Auftraggebers nicht bekannt ist. im übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (§§ 12 ff. zpo) über den Gerichtsstand.

§ 12 – Unwirksamkeit
1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berücksichtigt. Beide Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Regelung möglichst nahe kommt.

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